Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. Februar 2024

1. Pflichten MIA. und der TeilnehmerInnen (nachfolgend TN genannt)
  1. MIA. erteilt praktisches und theoretisches Make-up Coaching gemäss Coaching Programm, sodass die darin dargestellten Lernziele erreicht werden können.
  2. MIA. stellt Raum und Material während des Coachings zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und verfolgt einen auf bestimmte und kommunizierte Lernziele ausgerichtetes Coaching. MIA. übernimmt jedoch keine Gewähr für die Erfüllung von Erfolgs- oder Berufserwartungen der TN während und nach Abschluss des Coachings. Jegliche Erfolgsgarantie in Zusammenhang mit dem Coaching sind ausgeschlossen.
  3. Die TN verpflichten sich, den Coachingplan gewissenhaft einzuhalten, das Coaching pflichtbewusst zu betreiben und dabei die Anweisungen zu befolgen, die ihnen im Rahmen des Coachings erteilt werden.
  4. Fehlen TN unentschuldigt, bleiben diese dennoch zur Entrichtung der Coachinggebühren verpflichtet.
  5. Die TN verpflichten sich überdies, bei Bedarf an Modellen deren Suche und Einsatzplanung gewissenhaft und entsprechend der Anzahl u/o Art der benötigten Modelle vorzunehmen. Wer dies nicht befolgt und kein Modell organisiert, kann über MIA. gegen eine Gebühr die Model Planung in Auftrag geben. Weitere aus der Modellsuche durch MIA. verursachte Kosten gehen zulasten der TN.
2. Anmeldung
  1. Die Anmeldung erfolgt online auf makeup-coach.ch. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennen die TN die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigen diese gelesen und verstanden zu haben.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Rechnung für die Coachingaktivität wird nach Anmeldung schriftlich oder elektronisch zugestellt.
3. Mindestanzahl Teilnehmern, Absage oder Verschiebung und Absenzen
  1. MIA. führt nur Coachings durch, welche genügend Anmeldungen haben, individuelle Änderungen vorbehalten.
  2. Erfolgt eine Absage oder Verschiebung durch MIA. wegen zu wenigen Anmeldungen und ohne eine zumutbare Alternative anzubieten, werden bereits geleistete Zahlungen den TN zurückerstattet, sofern durch diese nicht bereits (Teil)Leistungen bezogen wurden.
  3. Können die TN durch Absprache mit MIA. in eine spätere Gruppe des gleichen Coachings eingeteilt werden, werden die durch die TN bereits geleisteten Zahlungen angerechnet. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
  4. Der/die TN sind verpflichtet bei Absenzen sich telefonisch oder schriftlich bei MIA. abzumelden. Die verpassten Lektionen können zu einem späteren Zeitpunkt, in einer Gruppe mit demselben Coaching Thema nachgeholt werden. Das Nichterscheinen am Coaching gilt nicht als Abmeldung, die Coaching Gebühren sind vollumfänglich zu begleichen.
4. Coaching Gebühren / Ratenzahlung
  1. Die gesamten Coachingkosten sind bis Kursbeginn oder -ende zu leisten. Bei Ratenzahlung teilt MIA. die Zahlungstermine schriftlich mit und verschickt die entsprechende Bankverbindung. Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind vorbehalten und können nur durch MIA. bestimmt werden.
  2. Bei Zahlungsverzug wird eine Zahlungserinnerung versendet. Sollte der Betrag innert der vorgegebenen Frist immer noch nicht beglichen sein, behält sich MIA. vor, die TN vom Coaching auszuschliessen und der Auftrag kann an ein externes Inkasso Büro weitergeleitet werden. Das Nichtbezahlen der Coachinggebühren gilt nicht als Abmeldung.
  3. Die Coachinggebühren beinhalten die Lektionen pro ausgeschriebenes Coaching, die detaillierten, aktuellen Theorieunterlagen und die Zertifizierungen oder das Diplom.
5. Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte
  1. Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte haben schriftlich zu erfolgen.
  2. Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 160.–. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Coaching Beginn werden 50 % der Coachinggebühren fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Coaching Beginn wird der gesamte Betrag fällig.
  3. Umbuchungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 80.–. Bei einer Umbuchung innerhalb der nächsten 3 Monaten nach dem ursprünglichen Coaching Beginn werden die bezahlten Coachinggebühren angerechnet, danach ist die Zahlung nicht mehr einforderbar.
  4. Bei Austritt aus einem laufenden Coaching besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
12. Ausschluss
  1. TN, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen TN massiv stören oder verunmöglichen, können durch MIA. vom Coaching ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten oder eines Teils davon.
13. Durchführung
  1. Kann MIA. die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung des Coachings führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei infolge kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen von Kursleitenden, bei Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen oder anderer der höheren Gewalt zurechenbare Ereignisse.
14. Ersatztermine
  1. Die MIA. ist berechtigt bei infolge kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen von Kursleitenden, bei Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen oder anderer der höheren Gewalt zurechenbare Ereignisse Ausbildungstage nicht an den vorgesehenen Terminen durchzuführen und Ersatztermine anzubieten oder Präsenzveranstaltungen durch virtuelle Coaching Tage oder hybride Lernsettings zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
15. Datenschutz
  1. MIA. darf die Adress- und Kontaktdaten ohne vorherige Einwilligung des TN an die Kursleitenden und Teilnehmenden des Coaching weitergeben. Im Rahmen des Coachings und Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial darf von MIA. für Werbezwecke verwendet werden, insbesondere kann dieses ohne vorherige Einwilligung des TN in Printprodukten, auf der Website und in sozialen Medien veröffentlicht werden. Der/die TN kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von sozialen Medien verlangen.
16. Versicherung
  1. Im Rahmen sämtlicher von der MIA. organisierten Coachings, Kurse, Seminare, Veranstaltungen, Reisen usw. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der TN.
17. Änderungen und Ergänzungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, andernfalls wird die Vollständigkeit und Richtigkeit des schriftlichen Vertrags unterstellt.
18. Gerichtsstand
  1. Bezirksgericht Hinwil, Ringwilerstrasse, CH-8340 Hinwil (ZH)