Stand: 04. April 2025
1. Pflichten von MIA. und der Teilnehmenden (nachfolgend TN genannt)
1.1 MIA. bietet praktisches und theoretisches Make-up Coaching gemäss dem jeweiligen Coaching-Programm an, mit dem Ziel, die darin definierten Lernziele zu erreichen.
1.2 MIA. stellt während des Coachings die erforderlichen Räumlichkeiten und Materialien zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Das Coaching ist auf spezifische und kommunizierte Lernziele ausgerichtet; jedoch übernimmt MIA. keine Garantie für das Erreichen bestimmter Erfolge oder Berufsperspektiven der TN während oder nach Abschluss des Coachings. Jegliche Erfolgsgarantien im Zusammenhang mit dem Coaching sind ausgeschlossen.
1.3 Die TN verpflichten sich, den Coaching-Plan gewissenhaft einzuhalten, aktiv am Coaching teilzunehmen und den Anweisungen von MIA. Folge zu leisten.
1.4 Unentschuldigtes Fernbleiben entbindet die TN nicht von der Pflicht zur Zahlung der Coaching-Gebühren.
1.5 Bei Bedarf an Modellen sind die TN verantwortlich für deren Suche und Einsatzplanung entsprechend den Anforderungen des Coachings. Sollte ein TN kein Modell organisieren können, bietet MIA. gegen eine zusätzliche Gebühr Unterstützung bei der Modellsuche an. Weitere durch die Modellsuche entstehende Kosten trägt der TN.
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldung erfolgt online über makeup-coach.ch. Mit Absenden der Anmeldung erkennen die TN die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigen, diese gelesen und verstanden zu haben.
2.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Rechnung für das Coaching wird nach der Anmeldung schriftlich oder elektronisch zugestellt.
3. Mindestanzahl Teilnehmern, Absage oder Verschiebung und Absenzen
3.1 MIA. garantiert die Durchführung der Coachings unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen.
3.2 Sollte eine Absage oder Verschiebung des Coachings aus anderen Gründen durch MIA. erfolgen, werden bereits geleistete Zahlungen den TN zurückerstattet, sofern keine (Teil-)Leistungen bereits erbracht wurden.
3.3 In Absprache mit MIA. können TN in eine spätere Gruppe des gleichen Coachings wechseln; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt hierbei nicht.
3.4 TN sind verpflichtet, Absenzen telefonisch oder schriftlich bei MIA. zu melden. Versäumte Lektionen können zu einem späteren Zeitpunkt in einer Gruppe mit demselben Coaching-Thema nachgeholt werden. Unentschuldigtes Nichterscheinen gilt nicht als Abmeldung; die Coaching-Gebühren sind in vollem Umfang zu entrichten.
4. Coaching Gebühren / Ratenzahlung
4.1 Die gesamten Coaching-Kosten sind bis zum Beginn des Coachings zu begleichen. Bei Ratenzahlung teilt MIA. die Zahlungstermine schriftlich mit und stellt die entsprechenden Bankverbindungen zur Verfügung. Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind vorbehalten und können nur durch MIA. festgelegt werden.
4.2 Bei Zahlungsverzug wird eine Zahlungserinnerung versendet. Sollte der Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden, behält sich MIA. vor, den TN vom Coaching auszuschliessen und den Auftrag an ein externes Inkassobüro weiterzuleiten. Das Nichtbezahlen der Coaching-Gebühren gilt nicht als Abmeldung.
4.3 Die Coaching-Gebühren beinhalten die ausgeschriebenen Lektionen pro Coaching, aktuelle Theorieunterlagen sowie Zertifikate oder Diplome.
5. Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte
5.1 Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte bedürfen der Schriftform.
5.2 Abmeldungen führen zu einer Bearbeitungsgebühr von CHF 160.–. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Coaching-Beginn werden 50 % der Coaching-Gebühren fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Coaching-Beginn wird der gesamte Betrag fällig.
5.3 Umbuchungen führen zu einer Bearbeitungsgebühr von CHF 80.–. Bei einer Umbuchung innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Coaching-Beginn werden die bereits gezahlten Coaching-Gebühren angerechnet; danach erfolgt keine Anrechnung mehr.
6. Ausschluss
6.1 TN, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen TN massiv stören oder verunmöglichen, können durch MIA. vom Coaching ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten oder eines Teils davon.
7. Durchführung
7.1 Kann MIA. die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung des Coachings führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei infolge kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen von Kursleitenden, bei Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen oder anderer der höheren Gewalt zurechenbare Ereignisse.
8. Ersatztermine
8.1 Die MIA. ist berechtigt bei infolge kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen von Kursleitenden, bei Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen oder anderer der höheren Gewalt zurechenbare Ereignisse Ausbildungstage nicht an den vorgesehenen Terminen durchzuführen und Ersatztermine anzubieten oder Präsenzveranstaltungen durch virtuelle Coaching Tage oder hybride Lernsettings zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
9. Datenschutz
9.1 MIA. darf die Adress- und Kontaktdaten ohne vorherige Einwilligung des TN an die Kursleitenden und Teilnehmenden des Coaching weitergeben. Im Rahmen des Coachings und Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial darf von MIA. für Werbezwecke verwendet werden, insbesondere kann dieses ohne vorherige Einwilligung des TN in Printprodukten, auf der Website und in sozialen Medien veröffentlicht werden. Der/die TN kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von sozialen Medien verlangen.
10. Versicherung
10.1 Im Rahmen sämtlicher von der MIA. organisierten Coachings, Kurse, Seminare, Veranstaltungen, Reisen usw. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der TN.
11. Änderungen und Ergänzungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, andernfalls wird die Vollständigkeit und Richtigkeit des schriftlichen Vertrags unterstellt.
12. Gerichtsstand
12.1 Bezirksgericht Hinwil, Ringwilerstrasse, CH-8340 Hinwil (ZH)